GRILLVERBOT im Naherholungsgebiet GRETLMÜHLE aufgehoben

Das am 13. August aus Sicherheitsgründen ausgesprochene Grillverbot im Naherholungsgebiet Gretlmühle wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Weil es in den vergangenen Tagen immer wieder und insgesamt ergiebig geregnet hat, ist die Wald- und Grasbrandgefahr deutlich gesunken: Der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdiensts (DWD) weist für die Stadt Landshut aktuell nur noch den zweitniedrigsten Wert 2 aus; vor den jüngsten Niederschlägen war die zweithöchste Stufe 4 erreicht worden.

Zu beachten ist weiterhin, dass das Grillen im Naherholungsgebiet ausschließlich im dafür ausgewiesenen Bereich und nur zwischen 9 und 20 Uhr gestattet ist.

 

Foto: Pixabay

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